SAW-Assekuranz GmbH
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Die günstige Sattelschlepper-Versicherung und die Leistungen der Vollkaskoversicherung

Hier geht es zum Online Sattelschlepper Versicherungsvergleich.

Hier geben wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Sattelschlepper Versicherung online zu vergleichen und - als Besonderheit - auch den

Online Sattelschlepper Versicherungsabschluss.

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten (Mo - Fr.: 9:00 - 18:00) oder per E-Mail zur Verfügung. Als Versicherungsmakler vertreten wir unabhängig Ihre Interessen gegenüber den Versicherungsgesellschaften. Ihr Vorteil bei uns besteht für Sie darin, dass wir gemeinsam jedes Jahr Ihre Verträge unabhängig vergleichen können und Sie bei Bedarf Ihre Sattelschlepper-Versicherung jedes Jahr wechseln können, ohne dass Sie sich einen neuen Ansprechpartner suchen müssen. Dieser Sattelschlepper-Versicherungsvergleich ist für Sie ein selbstverständlicher Service in unserem Hause.


Die online Sattelschlepper-Versicherung der SAW-Assekuranz GmbH sowie die Vollkaskoversicherung

Welche Ereignisse sind in der Vollkaskoversicherung versichert?
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich
seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:

Versichert sind die Schadenereignisse der Teilkaskoversicherung.

Versichert ist ein Unfall des Fahrzeugs
Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Nicht als Unfallschäden gelten insbesondere Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden. Dazu zählen z.B. Schäden am Fahrzeug durch rutschende Ladung oder durch Abnutzung, Verwindungsschäden, Schäden aufgrund Bedienungsfehler oder Überbeanspruchung des Fahrzeugs und Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen. Über Sondervereinbarungen können wir diese Schäden für Sie in die Sattelschlepper Versicherung einschließe.

Mut- oder böswillige Handlungen
Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die nicht berechtigt sind, den Sattelschlepper zu gebrauchen. Als berechtigt sind Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z.B. Reparateur) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z.B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).
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