Sattelschlepper-Haftpflichtversicherung

Sattelschlepperversicherungsvergleich mit Sattelschlepper-Haftpflichtversicherung. Hier geben wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Sattelschlepper-Versicherung online zu vergleichen und – als Besonderheit – auch den Online Sattelschlepper-Versicherungsabschluss.

Online Sattelschlepper-Haftpflichtversicherung Vergleich

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten (Mo – Fr.: 9:00 – 18:00) oder per E-Mail zur Verfügung. Als Versicherungsmakler vertreten wir unabhängig Ihre Interessen gegenüber den Versicherungsgesellschaften. Ihr Vorteil bei uns besteht für Sie darin, dass wir gemeinsam jedes Jahr Ihre Verträge unabhängig vergleichen können und Sie bei Bedarf Ihre Sattelschlepper-Versicherung jedes Jahr wechseln können, ohne dass Sie sich einen neuen Ansprechpartner suchen müssen. Der Sattelschlepper-Haftpflichtversicherung Vergleich sind für Sie ein selbstverständlicher Service in unserem Hause.

Sattelschlepper-Haftpflichtversicherung der SAW-Assekuranz GmbH

Landwirtschaftliche Sattelschlepper sind Fahrzeuge, die als Sonderfahrzeuge für die Land- und Forstwirtschaft zugelassen werden und ein amtliches grünes Kennzeichen führen. Damit sind sie von der Kfz Versicherungssteuer befreit.

Sattelschlepper-Haftpflichtversicherung – für Schäden, die Sie mit Ihrem Sattelschlepper anderen zufügen

Was ist versichert?
Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen Anderen geschädigt? Dann stellen Sie die Versicherungen von Schadenersatzansprüchen frei, wenn durch den Gebrauch des Sattelschleppers man

  • Personen verletzt oder tötet
  • Sachen beschädigt oder zerstört oder abhanden kommen
  • Vermögensschäden verursacht, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen (reine Vermögensschäden)

und man deswegen gegen Sie oder uns Schadenersatzansprüche aufgrund von Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches oder des Straßenverkehrsgesetzes oder aufgrund anderer gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts geltend macht. Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren zum Beispiel das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen. Sind Schadenersatzansprüche begründet, leisten die Gesellschaft Schadenersatz in Geld. Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehren die Sattelschlepper-Haftpflichtversicherung diese auf ihre Kosten ab. Dies gilt auch, soweit Schadenersatzansprüche der Höhe nach unbegründet sind. Die Gesellschaften sind bevollmächtigt, gegen Sie geltend gemachte Schadenersatzansprüche in Ihrem Namen zu erfüllen oder abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben.

Ist mit dem versicherten Sattelschlepper ein Anhänger oder Auflieger verbunden, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch hierauf. Der Versicherungsschutz umfasst auch Fahrzeuge, die man mit dem versicherten Sattelschlepper abschleppt oder man schleppt, wenn für diese keine eigene Sattelschlepper-Haftpflichtversicherung besteht. Dies gilt auch, wenn sich der Anhänger oder Auflieger oder das abgeschleppte oder geschleppte Fahrzeug während des Gebrauchs von dem versicherten Kraftfahrzeug löst und sich noch in Bewegung befindet.

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